Ich beziehe mich hier auf die Macher von https://makewithloop.com/ mit Ihrem Gerät „Loop“ und dem aktuellen Youtube-Video. Die im Video und auf Discord gezeigten Inhalte zum Gerät „Loop“ weisen aus meiner Sicht mehrere technische Parallelen zu meinem Extruder-Modell (Insbesondere Version MK2) auf. Dazu gehören insbesondere: 

1. Die Gestaltung und Befestigung des Spulenhalters, sowie die Verwendung einer Bauteilbezeichnung „SH-F“, die mit meiner veröffentlichten Stückliste übereinstimmt: 





2. Vergleichbare Anordnung bestimmter Baugruppen: 





3. Die Gestaltung und Befestigung der Filament-Führung: 

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4. Die am 24.05.2025 auf Discord veröffentlichte Darstellung der Extruderschnecke:



5. Auf dem Discord-Server von LOOP veröffentlichte Bilder zeigen offenbar ein Produkt in einer Schaumstoffverpackung, die mit der von ARTME 3D verwendeten Verpackung übereinstimmt. Diese Verpackungsform wird von ARTME 3D für den Versand des MK3S light verwendet und ist auch in der Produktdokumentation abgebildet. Sollte es sich bei den gezeigten Komponenten um Originalprodukte von ARTME 3D handeln, wäre dies ein objektiver Hinweis darauf, dass zumindest Teile der Entwicklung unter Verwendung von ARTME 3D-Hardware erfolgt sind:

Diese Beobachtungen beruhen auf öffentlich zugänglichem Videomaterial und veröffentlichten Abbildungen. Meine CAD-Dateien und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Die von mir veröffentlichte Software steht unter GPL. Sofern Bestandteile meiner urheberrechtlich geschützten Werke oder meines Quellcodes übernommen wurden, wären entsprechende Lizenzbedingungen zu beachten. Ob und in welchem Umfang eine solche Nutzung vorliegt, kann ich auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Informationen derzeit nicht abschließend beurteilen. 

Ich halte Transparenz hinsichtlich Entwicklung, Verantwortlichkeit und rechtlicher Rahmenbedingungen für wesentlich. Insbesondere bei Vorbestellmodellen ist eine klare Anbieterkennzeichnung üblich. 

Meine Einschätzung basiert auf den derzeit öffentlich zugänglichen Informationen. Sollte Loop weitere technische Details veröffentlichen, bin ich bereit, meine Bewertung entsprechend anzupassen. 

Die Artme GmbH als Inhaberin der Marke ARTME 3D® hat das Team von Loop mehrfach um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort vom 24.09.2025 liegt vor. Darin bestreitet Loop eine Übernahme urheberrechtlich geschützter Inhalte. Darin wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: 

  • Mechanische Aspekte eines physischen Geräts – wie der MK2-Extruder – seien nicht urheberrechtlich geschützt. 
  • Creative-Commons-Lizenzen (CC BY-SA) würden nur urheberrechtlich geschützte Werke betreffen, nicht jedoch technische Funktionen oder mögliche Patentrechte. 
  • Hinsichtlich der Software wird erklärt, dass zwar Quellcode grundsätzlich unter die GPL fallen könne, LOOP jedoch keinen Code von Artme verwendet habe. 
    Sollte Artme konkrete Belege für eine Codeübernahme haben, werde um Vorlage entsprechender Nachweise gebeten. 
  • Weiter wird ausgeführt, dass Artme keine gesetzlichen oder geistigen Eigentumsrechte benannt habe, die LOOP daran hindern würden, ein eigenes Produkt anzubieten. 
    Die erhobenen Vorwürfe werden als unbegründet zurückgewiesen. 
  • LOOP fordert die Entfernung der entsprechenden Aussagen von der Artme-Website sowie von weiteren Plattformen. 
    Hierfür wurde eine Frist bis zum 6. Oktober 2025 gesetzt. 
  • Für den Fall der Nichtentfernung behält sich LOOP die Einleitung rechtlicher Schritte sowie die Geltendmachung möglicher Ansprüche, einschließlich Schadensersatz und Anwaltskosten, vor. 
  • Der Brief war nicht signiert, anonym versendet und es gab auch keine Absenderinformation.


Am 11.02.2026 erhielt die Artme GmbH ein Schreiben der US-amerikanischen Kanzlei Polsinelli, die angibt, LOOP in rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums, zu vertreten. Auch in diesem Schreiben wird auf „Artme“ Bezug genommen. Zur Klarstellung: Unter der eingetragenen Marke ARTME 3D® betreibt die Artme GmbH mit Sitz in Deutschland eine Website sowie einen Onlineshop. Rechtsträger und potenziell betroffene juristische Person ist ausschließlich die Artme GmbH. In dem Schreiben des Anwalts wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:   

  • Die auf der Artme-Website veröffentlichten Aussagen über LOOP würden die Rechte von Artme unzutreffend darstellen und LOOP herabsetzen.
  • Es wird erneut argumentiert, dass mechanische Aspekte eines physischen Geräts – wie des MK2-Extruders – nicht urheberrechtlich geschützt seien. 
    Creative-Commons-Lizenzen (CC BY-SA) würden nur urheberrechtlich geschützte Werke betreffen, nicht jedoch technische Funktionen oder mögliche Patentrechte. 
    Daher könne die CC BY-SA-Lizenz das MK2-Gerät als solches nicht schützen. 
  • LOOP bestreitet, CAD-Dateien oder technische Zeichnungen von Artme übernommen zu haben. 
  • Hinsichtlich der Software wird ausgeführt, dass LOOP keinen Code von Artme implementiert habe. 
    Die GPL könne zwar Quellcode betreffen, sei hier jedoch nach Darstellung von LOOP nicht einschlägig. 
  • Weiter wird darauf hingewiesen, dass auf der Artme-Website selbst Unterschiede zwischen dem MK2-Gerät und dem LOOP-Produkt beschrieben würden. Diese Unterschiede würden nach Auffassung von LOOP gerade gegen eine Übernahme sprechen. 
  • Zusammenfassend vertritt LOOP die Auffassung, dass keine gesetzlichen oder geistigen Eigentumsrechte benannt worden seien, die LOOP an der Vermarktung seines Produkts hindern würden. 
    Die erhobenen Vorwürfe werden als unbegründet und herabsetzend zurückgewiesen. 
  • Zudem wird ausgeführt, dass der Versuch, das MK2-Gerät über Creative-Commons- oder Open-Source-Lizenzen zu schützen und entsprechende Ansprüche durchzusetzen, selbst gegen diese Lizenzbedingungen verstoße. 
  • LOOP verlangt erneut: 
    • die vollständige Entfernung der betreffenden Aussagen von der Artme-Website sowie von weiteren Plattformen, 
    • eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 10 Tagen, dass künftig keine herabsetzenden Äußerungen über LOOP oder dessen Geschäftstätigkeit veröffentlicht werden. 
  • Für den Fall der Nichtbefolgung werden mögliche rechtliche Schritte, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz und Anwaltskosten, angekündigt. LOOP behält sich sämtliche rechtlichen Ansprüche ausdrücklich vor. 

Die Artme GmbH als Inhaberin der Marke ARTME 3D® antwortete am 19.02.2026 auf den Brief der Kanzlei. Hier ein kurze Zusammenfassung: 

  • Bestätigung des Eingangs des anwaltlichen Schreibens. 
  • Anforderung einer Klarstellung zur Identität von „LOOP“, da keine konkrete juristische Person, keine eingetragene Adresse und keine Gerichtsbarkeit benannt wurden. Bitte um Mitteilung: 
    • vollständiger rechtlicher Name der vertretenen Gesellschaft 
    • eingetragene Adresse 
    • Gründungsgerichtsbarkeit 
    • Nachweis der Vertretungsbefugnis 
    • Hinweis, dass ohne diese Angaben eine ordnungsgemäße rechtliche Bewertung nicht möglich ist. 
  • Die veröffentlichten Aussagen beruhen ausschließlich auf öffentlich zugänglichem Material (Videos und Online-Inhalte von LOOP). 
  • LOOP stellt sein Produkt als eigenständig entwickelt dar. 
  • Artme hat visuelle Ähnlichkeiten zwischen öffentlich gezeigten LOOP-Komponenten und zuvor von Artme entwickelten und vermarkteten Teilen festgestellt. 
  • Die Einschätzung basiert auf sichtbaren Übereinstimmungen hinsichtlich: 
    • Bauteilgeometrien 
    • verwendeter Terminologie 
    • Baugruppenanordnung 
    • weiterer öffentlich erkennbarer Merkmale 
  • Hinweise zu möglichen Lizenzfragen wurden ausdrücklich bedingt formuliert und beruhen auf der Möglichkeit, dass geschützte Werke (z. B. CAD-Dateien oder Firmware) verwendet worden sein könnten. 
  • Es wurde keine Behauptung über forensische Beweise einer konkreten Code- oder CAD-Übernahme aufgestellt. 
  • LOOP wurde gebeten, konkret zu benennen, falls einzelne Aussagen sachlich falsch sein sollten. 
  • CAD-Dateien und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützte Werke. 
  • Die Firmware ist unter GPL veröffentlicht. 
  • Sollten geschützte Werke verwendet worden sein, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. 
  • Einzelne Formulierungen auf der Website wurden zur klareren Differenzierung zwischen technischer Beobachtung und rechtlicher Bewertung präzisiert. 
  • Diese Anpassungen erfolgten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
  • Ziel der Veröffentlichung ist keine Herabsetzung, sondern die sachliche Auseinandersetzung mit öffentlich sichtbaren technischen Parallelen
  • Die Artme GmbH bleibt offen für eine professionelle und technisch fundierte Klärung

Wir berichten, wenn es weiter geht. Da wir uns nun in einer offiziellen rechtlichen Auseinandersetzung befinden, muss wie Wortwahl leider so sein, wie sie in diesem Betrag ist. Wenn Sie weitere Kopien oder Klone meines Extruders finden, freue ich mich über eine Nachricht über dieses Formular.  

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